Corona - Maßnahmen
Auch bei uns gilt natürlich die Devise Vorsicht ist besser als Nachsicht. Daher halten wir die 3G Regel genau ein:
Dein Corona Testergebnis darf bis zum Ende der Kurseinheit nicht abgelaufen sein. Bei einem SARS-CoV-2-Antigentest zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird, gilt das negative Testergebnis 24 Std, ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2 gilt 48 Std und ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 gilt 72 Std. Ebenso gilt eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde. Wenn du schon die Impfung erhalten hast, dann gilt diese ab dem 22. Tag der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf.